Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2008
Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben und Sachentnahmen werden durch die Finanzbehörden festgesetzt. Aktuell hat das Bundesfinanzministeriums (Rundschreiben vom 28. Dezember 2007 - IV A 7 - S 1547/0 DOK 2007/0605444) die Pauschbeträge jetzt für das Kalenderjahr 2008 veröffentlicht. Diese Pauschbeträge beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen und entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl zu verbuchender Einzelentnahmen.
Diese Regelung dient der Vereinfachung und beruht auf Pauschalisierungen. Wer als Steuerspflichtiger diese Pauschbeträge anwendet, kann daher insoweit keine individuellen Besonderheiten seines Unternehmens oder der entnehmenden Personen geltend machen. Insbesondere lässt die Regelung keine Zu- und Abschläge wegen individueller persönlicher Ess- oder Trinkgewohnheiten zu. Auch Krankheit oder Urlaub rechtfertigen keine Änderungen der Pauschbeträge.
Die Pauschbeträge sind Jahreswerte für eine Person. Für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr entfällt der Ansatz eines Pauschbetrages. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen. Tabakwaren sind in den Pauschbeträgen nicht enthalten. Soweit diese entnommen werden, sind die Pauschbeträge im Schätzungswege entsprechend zu erhöhen. Die pauschalen Werte berücksichtigen im jeweiligen Gewerbezweig das allgemein übliche Warensortiment. Bei gemischten Betrieben ist der jeweils höhere Pauschbetrag der entsprechenden Gewerbeklasse anzusetzen.
| Gewerbezweig | Jahreswert für eine Person (ohne USt) | |||
| ermäßigter USt-Satz |
voller USt-Satz | insgesamt |
||
| Bäckerei | 790 € |
401 € | 1.191 € |
|
| Fleischerei | 627 € |
940 € |
1.567 € |
|
| Gast- und Speisewirtschaft | ||||
| a) mit Abgabe von kalten Speisen | 752 € | 1.128 € | 1.880 € |
|
| b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen |
1.040 € |
1.855 € |
2.895 € |
|
| Getränke-Einzelhandel | 0 € |
339 € |
339 € |
|
| Cafe und Konditorei |
802 € |
690 € |
1.492 € |
|
| Einzelhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Fettwaren und Eiern |
477 € |
63 € |
540 € |
|
| Nahrungs- und Genussmittel-Einzelhandel |
1.090 € |
527 € |
1.617 e |
|
| Einzelhandel Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln | 251 € |
188 € |
439 € |
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